Aktuelles

Bekanntgabe der Förderschwerpunkte 2024

Fiete
Fiete © Schweriner Bürgerstiftung

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Vergabe der Stiftungsmittel sind in unserer Förderrichtlinie festgehalten. Unsere Förderrichtlinie finden Sie in der Rubrik „Förderbereiche und Förderrichtlinie“ unter dem Reiter „Die Stiftung“ (https://schweriner-buergerstiftung.de/stiftung/foerderbereiche/).

Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das auf unserer Seite veröffentlichte Antragsformular und reichen dieses schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei der Schweriner Bürgerstiftung ein.

Die Adresse der Schweriner Bürgerstiftung lautet:

Schweriner Bürgerstiftung
Fachdienst Kämmerei
z.H. Herr Riemer
Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin

Bitte beachten Sie, dass ab einem Antragsvolumen von 2.000 EUR ein konkreter Kostenvoranschlag beizufügen ist.

Frist

Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 31.03.2024 bei der Schweriner Bürgerstiftung ein.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen unsere Stiftungsverwaltung

Frau Pankratz   Tel. 0385/545-2100
Frau Bühning   Tel. 0385/545-1445


jederzeit gern zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Antrag!

Projektaufruf der Bürgerstiftung für 2024

Bürgerstiftung ruft zu Anträgen auf

Die Bürgerstiftung Schwerin wird auch in diesem Jahr gemeinnützige Projekte unterstützen. Insgesamt stehen mehr als 18.000 Euro im Jahr 2024 zur Verfügung. Im Mittelpunkt sollen die Förderung des demokratischen Miteinanders und das ehrenamtliche Engagement stehen. Darüber hinaus wollen wir wieder Vereine und Organisationen bei Projekten zu den Themen Jugend, Kultur, Altenhilfe, Sport, Bildung und Erziehung gern finanziell unterstützen, so der stellv. Vorsitzende der Stiftung, Stephan Nolte.
Für 2024 sind die Verantwortlichen optimistisch, wieder möglichst viele Ideen unterstützen zu können.
„Die Resonanz auf die letzten Aufrufe war trotz der teils schwierigen Bedingungen sehr gut. Auch im vergangenen Jahr haben wir wieder zahlreiche Anfragen erhalten“, so Nolte. „Ich glaube, dass unsere Stiftung einen festen Platz in der Förderung des gesellschaftlichen Lebens in Schwerin gefunden hat.“

Ein Antragsformular und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite http://schweriner-buergerstiftung.de. Die Förderanträge sollten bis zum 31. März dieses Jahres schriftlich mit einer konkreten Projektbeschreibung an die Stiftung geschickt werden. Für die einzelnen Anträge wurde zwar keine Höchstgrenze bestimmt, im Sinne einer Streuung der Förderung soll allerdings eine Obergrenze von 5.000 Euro je Vorhaben oder Projekt gelten.

Die Postanschrift lautet: Bürgerstiftung Schwerin, Fachdienst Kämmerei, z. H. Herr Riemer, Am Packhof 2 - 6, 19053 Schwerin. Einfacher ist aber eine Zusendung der Unterlagen per Mail an die Adresse buergerstiftung@schwerin.de.
Über die Anträge entscheidet der Vorstand, der aus Vertretern der Fraktionen der Stadtvertretung und der Verwaltung besteht, die von der Stadtvertretung gewählt werden.
Die Ausschüttungen der 2011 gegründeten Stiftung werden durch Spenden und die Verzinsung des Stiftungskapitals ermöglicht. Das Kapital in Höhe von 1,6 Millionen Euro stammt fast ausschließlich aus unverbrauchten Mitteln der Bundesgartenschau 2009. Hier sind Zustiftungen jederzeit erwünscht und helfen das Stiftungskapital, welches dann dauerhaft für sichere Geldanlagen verwendet wird, zu erhöhen. Auch Spenden sind hochwillkommen und können direkt für interessante Projekte verwendet werden. Dafür können steuerbegünstigte Spendenbescheinigungen ausgestellt werden.

Kontakt

Kerstin Pankratz
Verwaltung der Stiftung

0385-545 2100

0385-545 2109

buergerstiftung@schwerin.de
Sarah Bühning
Finanzen der Stiftung

0385-545 1445

0385-545 1439

buergerstiftung@schwerin.de